Loading
Ein Kind sitzt auf einem Teppichboden und spielt mit einer Schachtel bunter Holzspielzeuge. Die Hand des Kindes greift in die Schachtel, um einen rosa Block herauszuholen.

Aufnahme und Zuteilung von Plätzen

Aufnahme von Kindern mit Hauptwohnsitz in einer Gemeinde des Gemeindeverbands Jagdberg

Eine Aufnahme ist grundsätzlich ganzjährig möglich, erfolgt jedoch überwiegend zu Beginn des Bildungs- und Betreuungsjahres (September/Oktober).

Kinder, die dem gesetzlichen Versorgungsauftrag gemäß § 6 Abs. 3, 4 und 5 des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (KBBG) unterliegen, werden auch unterjährig aufgenommen, sofern der gesetzlich definierte Betreuungsbedarf erfüllt werden kann.

Kinder außerhalb dieses Versorgungsauftrags können aufgenommen werden, wenn ein entsprechender freier Betreuungsplatz zur Verfügung steht.

Aufnahme von Kindern aus Gemeinden außerhalb des Gemeindeverbands Jagdberg

Freie Plätze können auch an Kinder mit Hauptwohnsitz außerhalb des Gemeindeverbands vergeben werden. Voraussetzung ist, dass die über den Elternbeitrag hinausgehenden Kosten für den Erhalt der KBBE (z. B. durch die Wohnsitzgemeinde oder die/den Arbeitgeber:in eines Elternteils) übernommen werden. Die Höhe der Kosten richtet sich jeweils nach dem vom Vorarlberger Gemeindeverband empfohlenen Stundensatz.

Zuteilung der Plätze

Grundsätzlich werden Kinder der KBBE ihrer Hauptwohnsitzgemeinde zugeteilt.

Kann der gewünschte Betreuungsbedarf in der Hauptwohnsitzgemeinde nicht erfüllt werden, erfolgt eine Zuteilung zu einer anderen KBBE innerhalb des Gemeindeverbands.

Wünschen Eltern aus anderen Gründen die Zuteilung zu einer KBBE in einer anderen Mitgliedsgemeinde, entscheidet die Hauptwohnsitzgemeinde, ob dies möglich ist und die zusätzlichen anfallenden Kosten übernommen werden.

Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten werden schriftlich über die Zuteilung informiert.