Rechte und Pflichten von Eltern
Information und Einbeziehung
Eltern und Erziehungsberechtigte haben das Recht, aktiv in die Bildungs- und Betreuungsarbeit der KBBE einbezogen und über Entscheidungen, die den Betrieb wesentlich berühren, informiert zu werden.
Besuchspflicht
Sie haben dafür zu sorgen, dass Kinder, für die die Besuchspflicht gilt, für eine Kindergartengruppe angemeldet werden und der Besuchspflicht nachkommen. In begründeten Fällen kann im Fachbereich Elementarpädagogik des Amtes der Vorarlberger Landesregierung um eine Befreiung von der Besuchspflicht angesucht werden.
Sicherheit auf dem Weg
Eltern und Erziehungsberechtigte sind für die Sicherheit ihrer Kinder auf dem Weg zur und von der KBBE selbst verantwortlich.
Ansteckende Krankheiten und Parasiten
Eltern und Erziehungsberechtigte sind dazu verpflichtet, ansteckende Krankheiten oder einen Parasitenbefall ihres Kindes in der KBBE zu melden. Solange eine Ansteckungs- bzw. Übertragungsgefahr für andere besteht, dürfen erkrankte oder von Parasiten befallene Kinder nicht in die Einrichtung kommen.
Verabreichung von Medikamenten in der KBBE
Mitarbeiter:innen in den KBBE dürfen laut § 10, Abs. 3 des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes Arzneimittel und Medikamente an Kinder ausschließlich dann verabreichen, wenn sie dafür eine spezielle Schulung absolviert haben UND eine schriftliche ärztliche Anweisung vorliegt. Dies gilt sowohl für rezeptpflichtige wie auch nicht-rezeptpflichtige Medikamente.
Allergien, Unverträglichkeiten, Besonderheiten
Eltern und Erziehungsberechtigte werden gebeten, die KBBE zu informieren, wenn ihr Kind eine Allergie (Lebensmittel, aber auch Hausstaub, Insektenstiche, Heuschnupfen, Pflaster etc.) oder eine Lebensmittelunverträglichkeit hat. Ebenso wenn andere Gründe vorliegen, aus denen bestimmte Lebensmittel nicht konsumiert werden sollen bzw. dürfen oder die Teilnahme an bestimmten Aktivitäten eingeschränkt ist.