Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz
Die vorschulische und institutionelle Bildung und Betreuung von Kindern ist in Vorarlberg im Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz geregelt. Ziele dieses Gesetzes sind die Begleitung und Förderung der Kinder sowie die Unterstützung der Familien bei ihren Bildungs- und Erziehungsaufgaben und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Für alle Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt haben die Gemeinden ab Herbst 2023 einen Versorgungsauftrag. Das bedeutet, dass den Kindern bei entsprechendem Betreuungsbedarf von Montag bis Freitag von 07:30 bis 17:30 Uhr ein Betreuungsplatz in einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung (KBBE) der Wohnsitz- oder einer Nachbargemeinde zur Verfügung gestellt werden muss.
Zusätzlich muss die Gemeinde den Betreuungsbedarf für alle Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren unabhängig vom tatsächlichen Angebot erheben.