Gruppenformen

Kindergartengruppen

Kindergartengruppen können von Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt besucht werden. Es gilt das Alter des Kindes am Stichtag 1. September vor Beginn des Betreuungsjahres.

Kinder, die am Stichtag fünf Jahre alt sind, sowie Kinder, die am Stichtag vier Jahre alt sind und Sprachförderbedarf haben, sind nach § 26 Abs. 1 des Kinderbildungs- und – betreuungsgesetzes zum Besuch einer Kindergartengruppe im Umfang von 20 Stunden pro Woche an den Vormittagen verpflichtet. Für die Fünfjährigen ist der Besuch der Kindergartengruppe am Vormittag daher kostenlos. 

Für alle anderen Kinder ist der Besuch des Kindergartens freiwillig. Sollten nicht ausreichend Kindergartenplätze zur Verfügung stehen, können dreijährige Kinder auch in Kinderspielgruppen, alterserweiterten Kleinkindgruppen oder von Tageseltern betreut werden. 

Kleinkindgruppen

Kleinkindgruppen können von Kindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr besucht werden. Es gilt das Alter des Kindes mit Stichtag 1. September vor Beginn des Betreuungsjahres.

Für beide Gruppenformen gilt, dass auch jüngere bzw. ältere Kinder mitbetreut werden können, wenn die entsprechenden erforderlichen Rahmenbedingungen gegeben sind. Davon ausgenommen sind Kinder, die der Kindergartenbesuchspflicht unterliegen.

Inklusiv geführte Gruppen

In inklusiv geführten Gruppen werden Kinder mit und ohne Behinderung/Beeinträchtigung gemeinsam betreut. 

Alterserweiterte Gruppen

In alterserweiterten Gruppen werden - zumindest zeitweise - ältere oder jüngere Kinder mitbetreut.