Als Erziehungsberechtigte haben Sie das Recht, aktiv in die Bildungs- und Betreuungsarbeit der KBBE einbezogen und über Entscheidungen, die den Betrieb wesentlich berühren, informiert zu werden.
Sie haben dafür zu sorgen, dass Kinder, für die die Besuchspflicht gilt, für eine Kindergartengruppe angemeldet werden und der Besuchspflicht nachkommen. In begründeten Fällen kann im Fachbereich Elementarpädagogik des Amtes der Vorarlberger Landesregierung um eine Befreiung von der Besuchspflicht angesucht werden.
Eltern sind für die Sicherheit ihrer Kinder auf dem Weg zur und von der KBBE selbst verantwortlich.
Die Erziehungsberechtigten sind dazu verpflichtet, ansteckende Krankheiten oder einen Parasitenbefall ihres Kindes in der KBBE zu melden. Solange eine Ansteckungs- bzw. Übertragungsgefahr für andere besteht, dürfen erkrankte oder von Parasiten befallene Kinder nicht in die Einrichtung kommen.
Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter:innen in den KBBE laut § 10, Abs. 3 des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes Medikamente an Kinder ausschließlich verabreichen dürfen, wenn sie dafür eine spezielle Schulung absolviert haben UND eine schriftliche ärztliche Anweisung vorliegt. Dies gilt sowohl für rezeptpflichtige wie auch nicht-rezeptpflichtige Medikamente.
Bitte teilen Sie der KBBE mit, wenn Ihr Kind eine Allergie (Lebensmittel, aber auch Hausstaub, Insektenstiche, Heuschnupfen, Pflaster etc.) oder eine Lebensmittelunverträglichkeit hat. Ebenso wenn andere Gründe vorliegen, aus denen bestimmte Lebensmittel nicht konsumiert werden sollen oder dürfen.