Eine Aufnahme in eine KBBE des Gemeindeverbands Jagdberg ist grundsätzlich während des ganzen Jahres möglich, erfolgt jedoch überwiegend zu Beginn eines neuen Betreuungsjahres im Herbst (September bzw. Oktober).
Kinder, die in den gesetzlichen Versorgungsauftrag laut Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz § 6, Abs. 3 und 5 fallen, werden im Rahmen der dort definierten Betreuungszeiten auch während des Jahres aufgenommen.
Kinder, die nicht in den gesetzlichen Versorgungsauftrag fallen, können aufgenommen werden, wenn ein dem angegebenen Betreuungsbedarf entsprechender Platz frei ist.
Die Aufnahme eines Kindes in eine KBBE und die Zuteilung des Platzes erfolgen ausschließlich über die Koordinationsstelle des Gemeindeverbands KIBE Region Jagdberg. Damit ein Kind aufgenommen werden kann, müssen die vollständigen Anmeldedaten vorliegen.
Bei der Zuteilung der Plätze werden die Wünsche der Eltern/Erziehungsberechtigten soweit möglich berücksichtigt. Sollten die von Ihnen angegebenen erforderlichen Betreuungszeiten an diesem Standort nicht angeboten werden oder der gewünschte Platz aus einem anderen Grund nicht verfügbar sein, werden Sie nochmals kontaktiert.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden durch ein Zusageschreiben schriftlich über die Zuteilung sowie den Zeitpunkt der Aufnahme informiert.